Wanderordnung
Unsere geplanten
Wanderungen sind im Jahreswanderplan veröffentlicht. Er wird an die Mitglieder
verteilt und auch öffentlich ausgelegt. Einzelheiten über die Wanderungen
werden den Mitgliedern in monatlichen Ausschreibungen mitgeteilt und für
Nichtmitglieder in der Presse veröffentlicht.
Der Leistungsfähigkeit der
Teilnehmer wird durch die unterschiedlichen Längen der Wanderstrecken Rechnung
getragen. Jede Strecke hat ihren eigenen Wanderführer. Die Wanderung wird bei
jedem Wetter durchgeführt.
Das Wandern in der Natur im
Kreise von Gleichgesinnten dient der Erhaltung und Stärkung der Gesundheit von
Körper und Seele. Um eine reibungslose Durchführung der Wanderung zu gewährleisten
bitten wir die Teilnehmer folgende Regeln zu beachten:
1. Dem Wanderführer ist die Führung der Wanderung nicht durch Vorauseilen
oder durch Zurückbleiben zu erschweren.
2. Teilen Sie dem Wanderführer mit, wenn sie sich von der Wandergruppe
entfernen wollen.
3. Bei Straßen ohne Bürgersteig ist hintereinander auf der linken Straßenseite
zu gehen um den entgegenkommenden Verkehr besser beobachten zu können.
4. Die Querung einer Straße soll an der vorgesehenen Stelle rechtwinklig
auf kürzestem Wege erfolgen.
5. Kleiden Sie sich für die Wanderung zweckmäßig und wetterfest. Tragen
Sie feste Wanderschuhe mit Profil, hohe Wanderschuhe verhindern die Gefahr des
Umknickens.
6. Der Schutz der Natur ist oberstes Gebot!
Papier,
Abfälle, Flaschen usw. nicht wegwerfen!
Die
Bestimmungen über das Rauchen im Wald sind zu beachten.
Jedes
Mitglied bzw. jeder Gast unterwirft sich durch seine Teilnahme stillschweigend
der Wanderordnung.
Die
Teilnahme an den Wanderungen und Veranstaltungen des Vereins erfolgt auf eigene
Haftung und Gefahr.
Für
Unfälle haften weder der Verein noch die Wanderführer.
Bei
Fahrten mit Privatfahrzeugen verzichten die Mitfahrer bei Unfällen auf
jeglichen Haftungsanspruch gegen den Fahrzeughalter.
Zur Teilnahme an den
Wanderungen ist in den meisten Fällen eine Anmeldung und Vorauszahlung des
Fahrpreises bzw. sonstiger anfallender Kosten erforderlich. Im Falle einer
Nichtteilnahme und nicht rechtzeitiger Abmeldung (siehe Merkblatt für die
Einzahlung) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Bei Rückfragen stehen
Ihnen die Wanderführer gerne zur Verfügung.
(Stand
24.04.2003)